Blutzucker-Messgeräte müssen vor allem eines: zuverlässig den Blutzucker messen. Wie messgenau elf auf dem Markt befindliche Geräte sind, hat jetzt Stiftung Warentest geprüft. Zwei davon waren sehr gut, von einem Gerät wird abgeraten.
Blutzucker schnell und einfach messen
Teststreifen ins Gerät stecken, in den Finger pieksen, Blut mit dem Streifen aufnehmen – und schon wird der Blutzucker-Wert angezeigt. Moderne Blutzucker-Messgeräte sind wie Minilabore und ermöglichen es Menschen mit Diabetes, ihren Blutzucker schnell und einfach zu prüfen. Dazu müssen die Geräte jedoch zuverlässig und präzise funktionieren. Denn werden falsche Werte gemessen und daran die Insulindosis angepasst, kann der Zucker bedrohlich ansteigen oder absinken.
Stiftung Warentest hat nun untersucht, wie gut sich elf auf dem Markt befindliche Geräte schlagen. Bei 30 Menschen mit Diabetes wurde Kapillarblut entnommen und darin der Blutzucker gemessen. Das geschah mit allen elf Testgeräten und – zum Vergleich - standardmäßig im Labor.
Drei Geräte messen sehr gut
In puncto Messgenauigkeit erhielten nur drei Geräte ein „sehr gut“. Dabei handelte es sich um Contour Next, Onetouch Ultra Plus Reflect und Accu-Chek Instant. Die beiden erstgenannten Geräte waren als einzige auch in der Handhabung sehr gut. Sie bekamen deshalb auch in der Gesamtwertung die Note „1“. Ein Gerät (Mylife Aveo) erreichte bei der Messgenauigkeit nur ein schwaches Ausreichend. Von diesem BZ-Messgerät rät Stiftung Warentest ab.
Fraglicher Datenschutz
Technische Leistung und Handhabung waren bei allen getesteten Geräten überzeugend und wurden mit sehr gut bis gut bewertet. Alle Geräte lassen sich mit dem PC verbinden, sieben davon auch mit einer kostenfreien speziellen App. Zum Blutzuckermessen ist das nicht erforderlich. Allerdings lassen sich am Rechner die Daten anschaulicher auswerten als an den kleinen Geräten. Gerügt wird von Stiftung Warentest die App zum Accu-Chek-Gerät. Sie sendet zahlreiche Daten, die für die Funktion überflüssig sind und ein Nutzer*innenprofil erstellen lassen. Datenschutz sieht anders aus.
Menschen mit insulinpflichtigem Diabetes bekommen ihr BZ-Messgerät und die Teststreifen von ihrer Krankenkasse bezahlt. Da die Kassen mit Anbietern Verträge aushandeln, erhalten Versicherte bestimmte Geräte bevorzugt. Bietet die Kasse kein in diesem Test als empfehlenswert beurteiltes Gerät an, sollten Betroffene mit ihrer Ärzt*in und der Kasse sprechen, ob sich eine Lösung finden lässt.
Quelle: Stiftung Warentest